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Restschuldverischerung bei Krediten

Bei einer Kreditvergabe geht der Kreditnehmer die Verpflichtung ein, die vereinbarten Raten pünktlich und regelmäßig an die Bank zu zahlen. In der Mehrzahl der Fälle wird dies seitens der Kreditnehmer auch eingehalten und nach Zahlung der letzten Rate ist der Kredit Vergangenheit.

Es kann aber auch anders kommen. Nicht nur, dass Kreditnehmer aus Gründen z.B. von Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sind, ihre Kreditraten zu zahlen.
Auch eine dauerhafte Erkrankung, die zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führt und somit zum Verlust des Arbeitsplatzes und in der Folge auch ein eingeschränktes finanzielles Auskommen zur Folge hat kann dazu führen, dass Kreditnehmer sich nicht mehr in der Lage sehen, die bei Kreditabschluss vereinbarten Raten zu zahlen. Vom Tod eines Kreditnehmers einmal ganz abgesehen.

Da ist es gut und vernünftig, dass die Kreditnehmer bei Abschluss ihres Kredites mit der Bank eine zusätzliche Versicherung in den Kreditvertrag integrieren können: Die Restschuldversicherung, auch Kreditausfallversicherung genannt. Sie zahlt in dem Augenblick, in dem der Kreditnehmer aus Gründen von Krankheit, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, aber auch Arbeitslosigkeit die Raten nicht mehr aus seinem Einkommen zahlen kann. Auch bei Versterben des Kreditnehmers wird die Restschuldversicherung aktiv, indem sie den Kredit dann vollständig ablöst.

Insofern kann die Restschuldversicherung ganz sicher ein sinnvoller Bestandteil eines Kreditvertrages sein. Sie verhindert insofern, dass Kreditnehmern, die aus den genannten Gründen ihre Raten nicht mehr zahlen können, der Kredit gekündigt wird und sie die noch offen stehende Kreditsumme sofort zahlen müssen. Und beim Ableben des Versicherten nimmt die Restschuldversicherung den Hinterbliebenen die finanzielle Sorge, neben dem menschlichen Verlust auch noch Kreditraten zahlen zu müssen.

So vorteilhaft die Restschuldversicherung insofern ist, durch die Hereinnahme dieser Versicherung verteuert sich der Kredit nicht unerheblich. So ist sie eine reine Risikoversicherung, deren Prämien in die Kreditraten mit hineingerechnet werden. Ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung hat der Kreditnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung seiner Beiträge für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Versicherung. Insofern wäre auch grundsätzlich ein Verzicht auf eine Restschuldversicherung möglich, wenn der Kreditnehmer der Bank auf eine alternative und bereits abgeschlossene Risikoversicherung hinweisen kann. Gerade bei einer langen Kreditlaufzeit erwarten die Banken nämlich eine zusätzliche Kreditabsicherung in irgendeiner Form .

Außerdem gibt es einen Leistungsausschluss. Wenn beispielsweise der Kreditnehmer seine Arbeitslosigkeit bewusst in Kauf genommen hat, kann die Restschuldversicherung die Leistung verweigern. Ähnliches gilt für den Fall, dass eine Erkrankung bei Antragstellung nicht mitgeteilt wurde oder dass eine bereits vor Abschluss des Kreditvertrages bekannte Erkrankung eine Berufsunfähigkeit zur Folge hatte.