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Eine private Rentenversicherung dient der Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach dem Ende der Berufstätigkeit. Ihr Abschluss ist allen Menschen zu empfehlen, da die gesetzliche Rentenversicherung der Höhe nach nicht ausreicht. Neben der privaten Rentenversicherung mit monatlicher Zahlung der Beiträge ist eine Einmalzahlung mit sofortigem oder verzögertem Rentenbeginn möglich.
Die meisten Versicherungsverträge beinhalten den Beginn der Rentenzahlung ab dem 65. Lebensjahr, eine Umstellung auf den geplanten späteren Rentenbeginn haben bislang nur wenige Gesellschaften vorgenommen.

Das Risiko eines früheren Rentenbeginns muss zumeist über eine besondere Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden, der vorzeitige Rentenbeginn kann bei vielen Gesellschaften aber auch gegen einen entsprechenden Prämienzuschlag in die private Rentenversicherung integriert werden.

Die meisten Verträge enthalten eine Klausel, wonach die geleisteten Beiträge zurückgezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Rentenbeginn verstirbt.

Vorteile

Der wichtigste Vorteil der privaten Rentenversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer im Alter über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt und nicht unter Altersarmut leidet, berichtet www.altersvorsorgevergleich.net. Wenn der Vertrag eine garantierte Laufzeit für die Rentenzahlung vorsieht, sind bei einem frühen Ableben auch die Angehörigen abgesichert. Gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Schutz vor politisch motivierten Rentenkürzungen besonders zu erwähnen.

Rendite

Die Rendite der privaten Rentenversicherung besteht aus einem garantierten Teil sowie der Überschussbeteiligung. Garantiert wird gegenwärtig ein Satz von drei bis vier Prozent, während die Überschussbeteiligung sich bei den meisten Gesellschaften auf Werte zwischen einem und zwei Prozent beläuft. Für die persönliche Rendite gilt natürlich, dass diese mit zunehmender Lebensdauer steigt.

Steuer

Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Gestaltung des Versicherungsvertrages. Während die geleisteten Beiträge sowohl bei der betrieblichen Altersvorsorge als auch bei der Riester- und Rürup-Rente zu einer Minderung der Steuerlast führen, gilt diese Regelung nicht für Sparverträgen ähnelnde private Rentenversicherungen. Die höhere Abziehbarkeit während der Ansparphase wird aber mit einer höheren steuerlichen Belastung während der Rentenzahlung erkauft, während die normale private Rentenversicherung lediglich mit ihrem Ertragsanteil versteuert werden muss.

Weitere Informationen zur privaten Rentenversicherung: - Private-Rentenversicherung-Ratgeber.de
Erfahren Sie mehr über Rürup Rente im Vergleich.