Die meisten Versicherungsverträge beinhalten den Beginn der Rentenzahlung ab dem 65.
Lebensjahr, eine Umstellung auf den geplanten späteren Rentenbeginn haben bislang
nur wenige Gesellschaften vorgenommen.
Das Risiko eines früheren Rentenbeginns muss zumeist über eine besondere
Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden, der vorzeitige Rentenbeginn kann
bei vielen Gesellschaften aber auch gegen einen entsprechenden Prämienzuschlag in
die private Rentenversicherung integriert werden.
Die meisten Verträge enthalten eine Klausel, wonach die geleisteten Beiträge
zurückgezahlt werden, wenn der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Rentenbeginn
verstirbt.
Vorteile
Der wichtigste Vorteil der privaten Rentenversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer im Alter über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt und nicht unter Altersarmut leidet, berichtet
www.altersvorsorgevergleich.net. Wenn der Vertrag eine garantierte Laufzeit für die
Rentenzahlung vorsieht, sind bei einem frühen Ableben auch die Angehörigen
abgesichert. Gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Schutz vor
politisch motivierten Rentenkürzungen besonders zu erwähnen.
Rendite
Die Rendite der privaten Rentenversicherung besteht aus einem garantierten Teil
sowie der Überschussbeteiligung. Garantiert wird gegenwärtig ein Satz von drei bis
vier Prozent, während die Überschussbeteiligung sich bei den meisten Gesellschaften
auf Werte zwischen einem und zwei Prozent beläuft. Für die persönliche Rendite gilt
natürlich, dass diese mit zunehmender Lebensdauer steigt.
Steuer
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der Gestaltung des
Versicherungsvertrages. Während die geleisteten Beiträge sowohl bei der
betrieblichen Altersvorsorge als auch bei der Riester- und Rürup-Rente zu einer
Minderung der Steuerlast führen, gilt diese Regelung nicht für Sparverträgen
ähnelnde private Rentenversicherungen. Die höhere Abziehbarkeit während der
Ansparphase wird aber mit einer höheren steuerlichen Belastung während der
Rentenzahlung erkauft, während die normale private Rentenversicherung lediglich mit
ihrem Ertragsanteil versteuert werden muss.
Weitere Informationen zur privaten Rentenversicherung:
-
Private-Rentenversicherung-Ratgeber.de
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