Das heißt, die Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen entsthen, wenn Dritte eine Schadenersatzforderung an Sie stellen, sofern es sich um einen versicherten Schaden handelt. Es gilt zu beachten, dass die Deckungsvarianten von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können, deswegen gelten endgültig die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
Im Grunde sind folgende Bereiche mit einer
Haushaltsversicherung abgedeckt.
Feuer
Sturm
Einbruch/Diebstahl
Leitungswasser
Glasbruch
Privat-Haftpflicht
Für einzelne Bereiche wie etwa Wertgegenstände oder die Hundehaftpflicht gelten oft eigene Bestimmungen, beziehungsweise müssen diese gesondert vereinbart werden.
Nicht versichert sind zumeist auch Hochwasserschäden oder Schäden durch Vermurung oder Luftdruck, Vandalismusschäden, Schäden durch austretendes Wasser aus Aquarien oder Elektrogeräte, diese können aber in manchen Fällen, je nach Versicherungsgesellschaft, gesondert eingeschlossen werden.